Gemeinnützigkeit - Freunde der Pilgerkapelle

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Hier erfahren Sie mehr über die Gemeinnützigkeit des Vereins.
1. Steuernummer
Der Verein wird beim Finanzamt Bitburg-Prüm unter der Steuernummer 10/666/20938 geführt.

2. Aktueller Steuerbescheid
Mit dem letzten vorliegenden Bescheid vom 26.10.2017 hat das Finanzamt Bitburg-Prüm bestätigt, dass die Körperschaft "Freunde der Pilgerkapelle - Heiligenhäuschen Büdesheim e. V." nach § 5 Abs. 1d Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

3. Steuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen und Spenden

Der Verein ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Zur Absetzbarkeit der bezahlten Mitgliedsbeiträge gegenüber dem Finanzamt reicht in der Regel die Vorlage des Bank-Kontoauszugs.
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